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Nachdem ein Bescheid des Sozialversicherungsträgers (PVA, SVS oder andere) erlassen und zugestellt wurde, beginnt eine 3-monatige Frist ab dem Datum der Zustellung zu laufen.
Sollte der Bescheid negativ ausfallen oder eine zu geringe Pflegegeldstufe ausweisen, so wird meine Kanzlei innerhalb der 3-monatigen Frist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Es erfolgt dann eine neuerliche Begutachtung durch einen Sachverständigen und eine kurze Verhandlung.
Die Kosten für Pflegegeldverfahren belaufen sich üblicherweise (und exklusive allfällig zu führender Korrespondenz und Bearbeitung von ärztlichen Dokumenten) auf EUR 750,00 exkl. USt in Wien bzw. EUR 900,00 exkl. USt in den übrigen Bundesländern. Diese Kosten werden meist von der Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) getragen. Eine Anfrage durch meine Kanzlei ist kostenlos möglich. Weiters bestehen diverse Unterstützungsmöglichkeiten, unter anderem durch die Österreichische Gesellschaft für ME/CFS bzw. den KOBV. Die Kosten für Verfahren betreffend Rehageld, Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension sind aufgrund der höheren rechtlichen Komplexität etwas höher und betragen jedenfalls (exklusive allfällig zu führender Korrespondenz und Bearbeitung von ärztlichen Dokumenten) EUR 900,00 exkl. USt. in Wien und EUR 1.000,00 exkl. USt. in den Bundesländern. Auch hier gibt es Unterstützungsmöglichkeiten. Die Kosten können gerne individuell zugeschnitten und vereinbart werden.
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